"Charta Oecumenica"
Vom 19. bis 22. April 2001 trafen sich
hundert "amtliche" Vertreter der verschiedenen christlichen Kirchen und hundert Jugendliche
zu einer Europäischen Ökumenischen Begegnung in Straßburg. In Arbeitsgruppen diskutierten sie
über die Umsetzung eines Papiers in ihren Herkunftskirchen, das am "Weißen Sonntag" 2001 feierlich unterzeichnet wurde:
die "Charta Oecumenica". Mit deren Unterzeichnung in der Straßburger lutherischen St. Thomas-Kirche
haben Vertreter der christlichen Kirchen in Europa erstmals gemeinsam eine Art Verhaltenskodex für die ökumenische Zusammenarbeit unter den Konfessionen festgelegt.
"Wir verpflichten uns,
- in der Kraft des Heiligen Geistes auf die sichtbare Einheit der Kirche
Jesu Christi in dem einen Glauben hinzuwirken, die ihren Ausdruck in der
gegenseitig anerkannten Taufe und in der eucharistischen Gemeinschaft findet
sowie im gemeinsamen Zeugnis und Dienst.
- anzuerkennen, dass jeder Mensch seine religiöse und kirchliche Bindung in
freier Gewissensentscheidung wählen kann. Niemand darf durch moralischen
Druck oder materielle Anreize zur Konversion bewogen werden; ebenso darf
niemand an einer aus freien Stücken erfolgenden Konversion gehindert werden.
- die Gottesdienste und die weiteren Formen des geistlichen Lebens anderer
Kirchen kennen und schätzen zu lernen.
- die Grundwerte gegenüber allen Eingriffen zu verteidigen.
- jedem Versuch zu widerstehen, Religion und Kirche für ethnische oder
nationalistische Zwecke zu missbrauchen.
- die Stellung und Gleichberechtigung der Frauen in allen Lebensbereichen zu
stärken sowie die gerechte Gemeinschaft von Frauen und Männern in Kirche und
Gesellschaft zu fördern.
- einen Lebensstil weiter zu entwickeln, bei dem wir gegen die Herrschaft
von ökonomischen Zwängen und Konsumzwängen auf verantwortbare und
nachhaltige Lebensqualität Wert legen.
- allen Formen von Antisemitismus und Antijudaismus in Kirche und
Gesellschaft entgegenzutreten.
- auf allen Ebenen den Dialog mit unseren jüdischen Geschwistern zu suchen
und zu intensivieren.
- den Muslimen mit Wertschätzung zu begegnen.
- die Religions- und Gewissensfreiheit von Menschen und Gemeinschaften
anzuerkennen und dafür einzutreten, dass sie individuell, gemeinschaftlich,
privat, und öffentlich ihre Religion oder Weltanschauung im Rahmen des
geltenden Rechts praktizieren dürfen."
Der vollständige Text der Charta auf deutsch steht im Netz bereit als PDF-Datei auf den Webseiten
der Deutschen Bischofskonferenz.
Die "Charta Oecumenica" ist eine Selbstverpflichtung der europäischen Kirchen,
- "alles uns Mögliche tun, die noch bestehenden kirchentrennenden Probleme und Hindernisse zu
überwinden".
Die Charta soll
- "auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens eine ökumenische
Kultur des Dialogs und der Zusammenarbeit fördern und dafür einen
verbindlichen Maßstab finden". Verzichtet wurde allerdings auf den Passus aus einem früher
Textentwurf, der gemeinsame ökumenische Gottesdienste forderte.
Die Charta hat
- "keinen lehramtlich-dogmatischen oder kirchenrechtlich-gesetzlichen Charakter. Ihre Verbindlichkeit
besteht vielmehr in der Selbstverpflichtung der europäischen Kirchen und ökumenischen Organisationen".
Unterzeichnet wurde die "Charta Oecumenica" von dem Präsidenten der Konferenz Europäischer Kirchen, dem
orthodoxen Metropoliten Jeremie von Paris, sowie vom Präsidenten des
katholischen Rates der Europäischen Bischofskonferenzen, dem Prager
Kardinal Miloslav Vlk, der dieses Amt an den Schweizer Bischof von Chur abgibt.
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© Ulrich Sander 2001